Anlage 2 Sport/FitnessAusbV — (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Zeitliche Gliederung -

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1260 - 1261)

Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

Abschnitt A Nr. 1

Sport und Bewegungzu vermitteln.

Erstes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 2.1

Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b,

Abschnitt A Nr. 2.2

Leistungsangebote, Lernziele a und b,

Abschnitt B Nr. 1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

Abschnitt B Nr. 1.2

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,

Abschnitt B Nr. 1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

Abschnitt B Nr. 2.1

Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,

Abschnitt B Nr. 2.2

Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 2.1

Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d,

Abschnitt A Nr. 2.2

Leistungsangebote, Lernziel c,

Abschnitt A Nr. 6.1

Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b,

Abschnitt B Nr. 1.2

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e,

Abschnitt B Nr. 1.4

Umweltschutz,

Abschnitt B Nr. 2.1

Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e,

Abschnitt B Nr. 2.2

Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 2.2

Leistungsangebote, Lernziele d und e,

Abschnitt A Nr. 3.2

Verkauf, Lernziele a und b,

Abschnitt A Nr. 5

Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit,

Abschnitt A Nr. 6.1

Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d,

Abschnitt B Nr. 2.4

Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,zu vermitteln.

Zweites Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 2.2

Leistungsangebote, Lernziel f,

Abschnitt A Nr. 2.3

Beschaffung, Lernziele a und b,

Abschnitt A Nr. 3.1

Märkte und Zielgruppen, Lernziele a bis c,

Abschnitt A Nr. 3.2

Verkauf, Lernziele c und d,

Abschnitt A Nr. 3.3

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b,

Abschnitt B Nr. 2.3

Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d,

Abschnitt B Nr. 2.4

Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 2.3

Beschaffung, Lernziele c und d,

Abschnitt A Nr. 3.1

Märkte und Zielgruppen, Lernziel d,

Abschnitt A Nr. 3.2

Verkauf, Lernziel e,

Abschnitt A Nr. 3.3

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c,

Abschnitt A Nr. 4

Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b,

Abschnitt B Nr. 2.3

Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,

Abschnitt B Nr. 2.4

Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 2.1

Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e,

Abschnitt A Nr. 2.3

Beschaffung, Lernziel e,

Abschnitt A Nr. 3.1

Märkte und Zielgruppen, Lernziel e,

Abschnitt A Nr. 3.3

Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d bis f,

Abschnitt A Nr. 4

Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e,

Abschnitt A Nr. 6.1

Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,zu vermitteln.

Drittes Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 6.2

Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,

Abschnitt A Nr. 6.3

Controlling, Lernziel a,zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

Abschnitt A Nr. 6.2

Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e bis g,

Abschnitt A Nr. 6.3

Controlling, Lernziel b,zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

Abschnitt A Nr. 7

Personalwirtschaftzu vermitteln.

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