§ 3 SpitzSignalV
(1) Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.