Art 1 SozSichRheinSchiffÜbkVwVbgG

Der in Straßburg am 26. November 1987 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. November 1979 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer wird zugestimmt. Die Verwaltungsvereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.