Art 1 SozSichAbkSVNG
Den folgenden, in Laibach am 24. September 1997 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit,
2.
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit. Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.