Art 1 SozSichAbkPOLG

Dem am 8. Dezember 1990 in Warschau unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.