Art 1 SozSichAbkKORG

Dem in Berlin am 10. März 2000 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.