Art 1 SozSichAbkBRAG

Folgenden in Berlin am 3. Dezember 2009 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

1.

dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit,

2.

der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit.Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.