Anhang zu den Anlagen 80 bis 82 SokaSiG2 — Tarifvertrag vom 30. Juli 1979 über den Eintritt des Verbands der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie e. V.

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 61 v. 7.9.2017, S. 459)

Nach Auflösung des

Bundesverbandes der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie e. V., Köln

mit Wirkung vom 31. Dezember 1978 tritt ab 1. Januar 1979 der

Verband der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie e. V., Düsseldorf,

in die nachstehend genannten Tarifverträge als Tarifvertragspartei ein.

1) Tarifvertrag über die Errichtung einer „Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie“, vom 20. Februar 1970;

2) Verfahrenstarifvertrag, vom 20. Februar 1970;

3) Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie VVaG, vom 25. Oktober 1976;

4) Protokollnotiz zu § 3 der Anlage zu § 5 Abs. 5 des Tarifvertrages vom 20. Februar 1970 in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungstarifvertrages vom 25. Oktober 1976, vom 28. Februar 1977;

5) Tarifvertrag zur Ergänzung des Änderungstarifvertrages vom 25. Oktober 1976, vom 18. März 1977.

Diese Tarifverträge sind Bestandteil und Anlage dieses Tarifvertrages.

Es gelten die in diesen Tarifverträgen vereinbarten Kündigungsbestimmungen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.