§ 13 SokaSiG — Verhältnis zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz
Die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Rechtsnormen nach dem Tarifvertragsgesetz bleibt unberührt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.