(XXXX) SKBPRV
Bezirkspersonalräte werden bei den folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:
1.
Kommando Heer,
2.
Kommando Luftwaffe,
3.
Marinekommando,
4.
Kommando Cyber- und Informationsraum,
5.
Unterstützungskommando der Bundeswehr und
6.
Operatives Führungskommando der Bundeswehr.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.