(XXXX) SKBPRV

Bezirkspersonalräte werden bei den folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:

1.

Kommando Heer,

2.

Kommando Luftwaffe,

3.

Marinekommando,

4.

Kommando Cyber- und Informationsraum,

5.

Unterstützungskommando der Bundeswehr und

6.

Operatives Führungskommando der Bundeswehr.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.