§ 221 SGB 7 — Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
(1) (weggefallen)
(2) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind.
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
(5) (weggefallen)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.