§ 307h SGB 6 — Evaluierung

Bis zum 31. Dezember 2025 wird durch die Bundesregierung evaluiert, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.