§ 307h SGB 6 — Evaluierung
Bis zum 31. Dezember 2025 wird durch die Bundesregierung evaluiert, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.