§ 279a SGB 6 — Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.