Anlage SGB 12 — (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 535;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

gültig im

KalenderjahrTeilbetrag

für das im jeweiligen

Kalenderjahr

beginnende

erste SchulhalbjahrTeilbetrag

für das im jeweiligen

Kalenderjahr

beginnende

zweite Schulhalbjahr

2019100 Euro–

2020100 Euro50 Euro

2021103 Euro     51,50 Euro

2022104 Euro52 Euro

2023116 Euro58 Euro

2024130 Euro65 Euro

2025130 Euro65 Euro

2026130 Euro65 Euro

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.