Anlage SGB 12 — (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 535;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
gültig im
KalenderjahrTeilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
erste SchulhalbjahrTeilbetrag
für das im jeweiligen
Kalenderjahr
beginnende
zweite Schulhalbjahr
2019100 Euro–
2020100 Euro50 Euro
2021103 Euro 51,50 Euro
2022104 Euro52 Euro
2023116 Euro58 Euro
2024130 Euro65 Euro
2025130 Euro65 Euro
2026130 Euro65 Euro
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.