Art 68 SGB9uaÄndG — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2001 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 treten in Kraft:

Artikel 1 § 56 ...

(3)

(4) Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft:

Artikel 1 § 50 Abs. 3 und § 144 Abs. 2.

(5) Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats treten in Kraft:

Artikel 1 §§ 155 und 156.

(6) und (7)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.