§ 2 SEIVerfMAusbV 2004 — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.

Baustoffe,

2.

Transportbeton,

3.

Gipsplatten oder Faserzement,

4.

Kalksandsteine oder Porenbeton,

5.

vorgefertigte Betonerzeugnisse,

6.

Asphalttechnik gewählt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.