§ 2 SEIVerfMAusbV 2004 — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Baustoffe,
2.
Transportbeton,
3.
Gipsplatten oder Faserzement,
4.
Kalksandsteine oder Porenbeton,
5.
vorgefertigte Betonerzeugnisse,
6.
Asphalttechnik gewählt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.