§ 1 SEFFV — Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen
Der Bund ermöglicht Soldatinnen und Soldaten den Bezug eines Fahrscheins für eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten, sofern die Soldatinnen und Soldaten während der Beförderung Uniform tragen und ihren Truppenausweis auf Verlangen vorzeigen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.