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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz

Ausfertigungsdatum:
29.09.2021
Fundstelle:
BGBl I 2021, 4621
Stand:
20211011213057
Eingangsformel

Auf Grund des § 18 Absatz 6 des Seefischereigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188) geändert worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

§ 1

Übertragung der Verordnungsermächtigung

Die in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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