Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 29.09.2021
- Fundstelle:
- BGBl I 2021, 4621
- Stand:
- 20211011213057
Auf Grund des § 18 Absatz 6 des Seefischereigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188) geändert worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Übertragung der Verordnungsermächtigung
Die in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.