§ 4 SeeBewachDV — Personalauswahlprozess

Grundlage des Personalauswahlprozesses ist ein vom Bewachungsunternehmen zu erstellendes Anforderungsprofil. Die Dokumentation der Personalauswahl hat folgende Unterlagen zu umfassen:

1.

ein Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate ist, oder ein gleichwertiges amtliches ausländisches Dokument einer Behörde des Wohnortes,

2.

Lebenslauf,

3.

Nachweise zu den gemäß § 10 der Seeschiffbewachungsverordnung geforderten Kenntnissen sowie zu den Dienstzeiten in den Streitkräften und der Polizei,

4.

gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis nach § 12 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) sowie

5.

ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis, wenn Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach § 9 Absatz 1 der Seeschiffbewachungsverordnung begründen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.