Anlage 1 See-BAV — (zu § 6)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3574 – 3585)

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Nr.Teil des

AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen,

die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte

in Wochen

im Ausbildungsjahr

123

1234

Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Grundkenntnisse im WachdienstGesamt

12,5 Wochen

1Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe a)

a)

Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

b)

gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c)

Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d)

berufliche Bildungswege in der Seeschifffahrt erläutern

e)

wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen

f)

wesentliche Bestimmungen der für die ausbildende Reederei geltenden Tarifverträge nennen

g)

Auswirkungen der wesentlichen tarif- und sozialrechtlichen Bestimmungen auf die Besatzungsmitglieder erläutern

h)

Gefahren des Missbrauchs von Drogen und Alkohol

nennen

i)

soziale Verantwortung erläutern

j)

Beanspruchung und Belastung (unter anderem Übermüdung) beschreibenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

Grundlagen

im 1. Jahr

2Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe b)

a)

Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbildenden Reederei und des Schiffsbetriebes erläutern

b)

Grundfunktionen der ausbildenden Reederei, wie Akquisition, Transport und Verwaltung erklären

c)

Beziehungen der ausbildenden Reederei und ihrer Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

d)

Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe der ausbildenden Reederei beschreiben

e)

Auswirkungen der wesentlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf die Seeschifffahrt erläuternwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

3Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe c)

a)

Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die entsprechenden Kontrollorgane erläutern

b)

wesentliche Bestimmungen und Leitlinien der auf Schiffen geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes nennen

c)

sichere Arbeitsmethoden und persönliche Sicherheitsmaßnahmen an Bord nennen und anwenden

d)

Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, wie Giften, Dämpfen, Gasen, ätzenden und leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, nennen und beachten

e)

neu an Bord gekommene Besatzungsmitglieder auf die Besonderheiten des Schiffes in Bezug auf sicheres Verhalten einweisen

f)

sich bei Unfallsituationen an Bord sachgerecht verhalten

g)

Sofortmaßnahmen bei Unfällen und sonstigen medizinischen Notfällen an Bord kennen und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten

während

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

Grundlagen

im 1. und 2. Jahr

4Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe d)

a)

Arbeitsschritte festlegen

b)

Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen

c)

Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse festlegen

d)

Hilfsmittel bereitstellen

e)

Arbeitsplatz einrichten

f)

Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes und der Notwendigkeit personeller Unterstützung abschätzen

g)

Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorgaben sicherstellen

h)

Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen

i)

Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewertenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

5Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)

a)

technische Unterlagen lesen und anwenden

b)

Skizzen anfertigen

c)

Mess- und Prüfprotokolle erstellen

d)

Normen kennen und anwenden

e)

Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen

f)

Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwenden

g)

Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und auswerten

h)

Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordnen

i)

Protokolle anfertigen und auswertenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

6Gefahrenabwehr

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe f)

a)

Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern

b)

Notwendigkeit und Methoden ständiger Gefahrenabwehr beschreiben

c)

Gefahrensituationen auf See und im Hafen beschreiben

d)

Sicherheitsplan für die Gefahrenabwehr verstehen und anwenden

e)

Gefahren und Risiken für das Schiff einschätzen und dokumentieren

f)

Rundgänge zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff erläutern

g)

Sicherheitsausrüstung und Sicherheitssysteme bedienenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

7Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe g)

a)

Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache zu verständigen

aa)

übliche Kommandos, Meldungen, seemännische Fachausdrücke und Definitionen im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache verstehen und verwenden

bb)

Kommunikationsmittel handhabenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

b)

Signale und Alarme

aa)

relevante Alarme erkennen

bb)

Aufgaben gemäß Sicherheitsrolle erfassen und notwendige Maßnahmen durchführenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

Schwerpunkt

im 1. Jahr

8Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien

(§ 5 Nummer 1 Buchstabe h)

a)

Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den Gewässerschutz, die Reinhaltung der Luft sowie die Lärm- und Abfallvermeidung, nennen und anwenden

b)

Auswirkungen der Schifffahrt und betriebsbedingter sowie unbeabsichtigter Verunreinigungen auf die Meeresumwelt beschreiben

c)

grundlegende Umweltschutzmaßnahmen nennen

d)

Komplexität und Vielfalt der Meeresumwelt beschreiben

e)

auf Schiffen verwendete Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten rationeller Verwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

Schwerpunkt

im 1. Jahr

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.

Nr.Teil des

AusbildungsberufsbildesKern- und Fachqualifikationen,

die unter Einbeziehung selbstständigen Planens,

Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte

in Wochen

im Ausbildungsjahr

123

1234

Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine,

Wachdienst

1Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe a)

a)

Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brückenwachdienst und Wachübergabe

aa)

meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachten

bb)

Nachweis von Kenntnissen:

über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen

bei der Auswahl von Seekarten mit angemessenem Maßstab

beim Absetzen und Überprüfen von Kursen

bei der Berechnung und Überprüfung der voraussichtlichen Ankunftszeit

beim Ermitteln von Kursen und Peilungen

beim Ermitteln der Schiffsposition

über die Bedienung der elektronischen Navigationsinstrumente

bei der Vorbereitung für die Seereise

über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten

b)

Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos

aa)

Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen auf See und auf Revierfahrt unter Beachtung der Steuereigenschaften des Schiffes steuern

bb)

Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützen

cc)

Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben

c)

Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks

aa)

Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung der Ausweichregeln (KVR) erkennen und melden

bb)

Objekte auf See und an Land, insbesondere internationale Betonnungs- und Befeuerungssysteme nach Funktion und Kennung erkennen und melden

d)

Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes

aa)

Signale geben und erkennen

bb)

Signalmittel handhaben

cc)

Notsignale nennen und erläutern6511

e)

Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes

aa)

Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellen

bb)

Ankergeschirr bedienen

cc)

Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lotsengeschirr klarmachen

dd)

Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen111

2Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe b)

a)

Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb und Wachübergabe

aa)

Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drücke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, aufzeichnen und einschätzen

bb)

Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzen

cc)

auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzen

dd)

nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten

ee)

Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertragungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeichnen und einschätzen

ff)

Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanlagen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen10

5

6

b)

Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen

aa)

Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung und Inspektion erkennen und eingrenzen

bb)

Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen

cc)

Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollieren

dd)

Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Störungen nach Anweisung festlegen und einleiten

c)

Bunker, Ver- und Entsorgung

aa)

Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevorgänge vorbereiten

bb)

Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösen

cc)

vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen

dd)

Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern

ee)

Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen111

Ladungs- und Umschlagstechnik

3Ladungs- und Umschlagstechnik

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe c)

a)

Arbeiten mit Tauwerk

aa)

Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhaben

bb)

Knoten und Steke nach Anwendungszweck herstellen

cc)

nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, bekleiden und betakeln

dd)

Zustand von Tauwerk sowie laufendem und stehendem Gut einschätzen11

b)

Handhaben von Ladungsgütern und Stores

aa)

die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladungen und Stores beachten und diese entsprechend handhaben

bb)

feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter sowie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Beispiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Behandlungshinweise beachten

c)

Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks

aa)

Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbereiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereitlegen von Laschmaterialien

bb)

Reinigen von Laderäumen und Tanks

d)

Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores

aa)

Techniken der Ladungs- und Storesicherung sowie geeignete Hilfsmittel auswählen

bb)

Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellen

cc)

Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren

dd)

Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung ausführen2

3

4

e)

Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge

aa)

bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken

bb)

Laderaum- und Ladetankpläne lesen

cc)

Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren

dd)

Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse

f)

Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen

aa)

Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und handhaben

bb)

Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pumpen beim Ladungsumschlag handhaben

cc)

Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben

dd)

Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen

Schiffssicherheit

hinsichtlich Brandabwehr und Rettung

4Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe d)

a)

Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes

aa)

die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen

bb)

Verhalten und Maßnahmen in Notfällenwährend

der gesamten

Ausbildung

zu vermitteln

Schwerpunkt

im 1. Jahr

b)

Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen

aa)

Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Verbrennung und der Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe erkennen

bb)

Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurteilen

cc)

baulichen Brandschutz anhand von Sicherheitsplänen erfassen

dd)

Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgen

ee)

Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen

ff)

Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitzeschutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüstungen auswählen und handhaben

gg)

Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung erkennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brandbekämpfung anwenden

hh)

Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte dem Einsatzfall zuordnen

ii)

Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte handhaben

jj)

Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzen

kk)

beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwirken2

2

1

c)

Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst

aa)

Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Rettungsmittel dem Seenotfall zuordnen

bb)

Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnen

cc)

Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfen

dd)

Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen handhaben

ee)

Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden

ff)

Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen

gg)

Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzen

hh)

Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und protokollieren221

d)

Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten

aa)

Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden

bb)

bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirken

cc)

Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicherheitsrisiken erkennen

dd)

Körperbau und Körperfunktionen kennen

ee)

Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen0,5

Schiffsbetriebstechnik

Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik

5Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe e)

a)

Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen11

b)

Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen

aa)

Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsystem erfassen

bb)

Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen

cc)

Elektromotoren und Generatoren in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen

dd)

Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb erfassen und bedienen

4

6

c)

Grundkenntnisse der pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Bedienung

aa)

Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennen

bb)

pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen22

Wartung und Instandsetzung

6Wartung und Instandsetzung

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe f)

a)

Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln

aa)

Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus technischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen

bb)

Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen

cc)

Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsorgen

dd)

Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsangaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigen

ee)

Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschen

ff)

mechanische Verbindungen einschließlich Sicherungselemente kontrollieren

gg)

elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollieren

hh)

Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Geräuschentwicklung kontrollieren

b)

Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen

aa)

Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellen

bb)

Demontagehilfen auf- und abbauen

cc)

Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Montage kennzeichnen und ablegen

dd)

Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern51010

c)

Montage vorbereiten

aa)

Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen

bb)

Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflächen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen

d)

Montieren

aa)

Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sichtprüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, justieren, verbinden und sichern

bb)

während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfen

cc)

Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdichten

dd)

Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellen

e)

Transportieren

aa)

handbediente Hebezeuge handhaben

bb)

Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren

f)

Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen

aa)

Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wiederverwendbarkeit prüfen

bb)

Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen

cc)

Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeiten

dd)

Ersatzteile aus Metallen herstellen

ee)

Rohrleitungen verlegen, auswechseln und instand setzen

g)

Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten

aa)

Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwenden

bb)

mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehen

cc)

turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten erläutern und durchführen

dd)

Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführen

ee)

sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschreiben und durchführen

ff)

Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschreiben, instand halten und handhaben11

Bearbeiten von Metallen

7Bearbeiten von Metallen

(§ 5 Nummer 2 Buchstabe g)

a)

Prüfen, Messen, Lehren

aa)

Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen

bb)

Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln

cc)

Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen

dd)

Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen

ee)

mit festen und verstellbaren Lehren prüfen

ff)

Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen

b)

Anreißen, Körnen, Kennzeichnen

aa)

Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen

bb)

Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnen

cc)

Werkstücke und Bauteile kennzeichnen

3

1

c)

Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken

aa)

Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen

bb)

Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen

cc)

Werkzeuge ausrichten und spannen

d)

manuelles Spanen

aa)

Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen

bb)

Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen

cc)

Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägen

dd)

Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden

ee)

Rohrgewinde herstellen21

e)

maschinelles Spanen vorbereiten

aa)

Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen

bb)

Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen

cc)

Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen

f)

Bohren, Senken, Reiben

aa)

Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellen

bb)

Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen

1

2

1

g)

Drehen

aa)

Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen

h)

Sägen

aa)

Werkstücke mit Sägemaschinen sägen

i)

Anschleifen

aa)

Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen

j)

Trennen

aa)

Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren

bb)

Rohre mit Rohrabschneidern trennen

cc)

Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen121

k)

Umformen

aa)

Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen

bb)

Rohre aus Stahl kalt umformen

cc)

Bleche, Rohre und Profile warm umformen

dd)

Bleche, Rohre und Profile biegerichten

l)

Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)

aa)

Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren

bb)

Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern

cc)

Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen

dd)

Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen

ee)

Rohrschraubverbindungen herstellen

ff)

Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen

m)

Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizierung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens

aa)

Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellen

bb)

Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen

cc)

Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten

dd)

Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen

ee)

Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.