Anlage 1 See-ArbZNV — (zu § 2 Absatz 1)Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)

Name des Schiffes:Flagge:IMO-Nr. (falls vorhanden)Letzte Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) Seiten

Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.

Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:

Sonstige Bestimmungen:

Dienstliche Stellung/RangTägliche Regelarbeitszeit auf SeeTägliche Regelarbeitszeit im HafenBemerkungenTägliche Gesamtarbeitszeit/

Gesamtruhezeit

(Std.)

Wachdienst

(von … bis …)Sonstige Pflichten

(von … bis …)Wachdienst

(von … bis …)Sonstige Pflichten

(von … bis …)3Auf SeeIm Hafen

Unterschrift des Kapitäns: _______________________

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Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.