§ 26c SchwbAV — Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien erhalten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.