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SchVG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Anleihebedingungen
  5. § 3 Transparenz des Leistungsversprechens
  6. § 4 Kollektive Bindung
  7. Abschnitt 2 · Beschlüsse der Gläubiger
  8. § 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
  9. § 6 Stimmrecht
  10. § 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
  11. § 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
  12. § 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
  13. § 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
  14. § 11 Ort der Gläubigerversammlung
  15. § 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
  16. § 13 Tagesordnung
  17. § 14 Vertretung
  18. § 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
  19. § 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
  20. § 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
  21. § 18 Abstimmung ohne Versammlung
  22. § 19 Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen
  23. § 20 Anfechtung von Beschlüssen
  24. § 21 Vollziehung von Beschlüssen
  25. § 22 Geltung für Mitverpflichtete
  26. Abschnitt 3 · Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
  27. § 23 Bußgeldvorschriften
  28. § 24 Übergangsbestimmungen
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

Inhaltsübersicht SchVG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
SchVG
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§ 1
Anwendungsbereich

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