§ 8 SchriSeMstrV — Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1995 in Kraft.

(2) Die aufgrund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.