§ 6 PräzwMechMstrV — Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe sind Fehler, Schäden oder Mängel an Schneid- oder Zerspanwerkzeugen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation festzustellen, einzugrenzen sowie insbesondere durch Schleifen, Profilieren, Richten, Umarbeiten oder Neuanfertigen zu beheben. Die Schneid- oder Zerspanwerkzeuge sind vor und nach der Fehler-, Schaden- oder Mangelbehebung zu vermessen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.