§ 9 SchadRegProtAG — Übergangsvorschrift
Die Bußgeldvorschriften nach § 7 gelten ab dem Berichtsjahr 2020.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.