§ 2 SaAusbV 2005 — Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Fahrzeugsattlerei,
2.
Reitsportsattlerei und
3.
Feintäschnerei gewählt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.