§ 4 RWBestV 2025 — Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.