§ 1 RWBestV 2015 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2015 27,05 Euro.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.