§ 1 RWBestV 2012 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)
(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2012 28,07 Euro.
(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2012 24,92 Euro.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.