§ 1 RWBestV 2011 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2011 27,47 Euro.

(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2011 24,37 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.