Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › RVO › § 160
RVO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. (XXXX) §§ 110 bis 114 (weggefallen)
  2. II. · Rechtshilfe
  3. (XXXX) §§ 115 bis 117 (weggefallen)
  4. III. · Leistungen
  5. (XXXX) §§ 118 bis 121 (weggefallen)
  6. (XXXX) §§ 122 und 123 (weggefallen)
  7. V. · Fristen
  8. (XXXX) §§ 124 bis 134 (weggefallen)
  9. VI. · Zustellungen
  10. (XXXX) §§ 135 u. 136 (weggefallen)
  11. VII. · Gebühren und Stempel
  12. (XXXX) §§ 137 u. 138 (weggefallen)
  13. VIII. · Verbots- und Bußgeldvorschriften, Zwangs- und Ordnungsgelder
  14. (XXXX) §§ 139 bis 148 (weggefallen)
  15. IX. · Ortslohn
  16. (XXXX) §§ 149 bis 152 (weggefallen)
  17. X. · Beschäftigungsort
  18. (XXXX) §§ 153 bis 156 (weggefallen)
  19. XI. · Ausländische Gesetzgebung
  20. (XXXX) §§ 157 u. 158 (weggefallen)
  21. XII. · Gemeinsame Begriffsbestimmungen
  22. § 159
  23. 2. · Entgelt
  24. § 160
  25. 3. · Landwirtschaft
  26. § 161
  27. 4. · Hausgewerbetreibende
  28. § 162
  29. 5. · Deutsche Seeschiffahrt
  30. § 163
  31. 6. · Geschäftsjahr
  32. § 164
  33. Zweites Buch · Krankenversicherung
  34. (XXXX) §§ 165 bis 178 (weggefallen)
  35. Zweiter Abschnitt · Gegenstand der Versicherung
  36. I. · Leistungen im allgemeinen
  37. § 179 (weggefallen)
  38. (XXXX) §§ 180 und 180a (weggefallen)
  39. (XXXX) §§ 181 bis 181b (weggefallen)
  40. (XXXX) §§ 182 bis 194 (weggefallen)
  41. III. · Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  42. (XXXX) §§ 195 bis 200b (weggefallen)
  43. IIIa. · Sonstige Hilfen
  44. (XXXX) §§ 201 bis 204 (weggefallen)
Reichsversicherungsordnung

§ 160 RVO

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 159
Inhaltsverzeichnis
RVO
Nächste Vorschrift →
§ 161

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.