Art 1 RVChilAbkG
Dem in Bonn am 5. März 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.