Art 1 RVChilAbkG

Dem in Bonn am 5. März 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über Rentenversicherung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.