§ 3b RStruktFG — Maßnahmen aus den Altmitteln des Restrukturierungsfonds

Die Mittel des Restrukturierungsfonds aus den Beitragsjahren 2011, 2012, 2013 und 2014 können nach Maßgabe von § 12j Absatz 1 und 1a und § 17 verwendet werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.