§ 8 RRG

(1) Dieses Gesetz tritt, vorbehaltlich des Absatzes 2, am 1. Januar 1973 in Kraft.

(2) Es treten in Kraft

...

...

am Tage nach der Verkündung

...

Artikel 5 §§ 1 bis 14 und § 16

Artikel 6 § 4 und § 6

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Artikel 4 § 4 Nr. 4

am 1. Januar 1974

...

Artikel 6 § 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.