§ 6 RollSonnTMstrV — Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind

1.

Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steuerungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu beheben und zu dokumentieren sowie

2.

ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstechniken, herzustellen oder fertig zu stellen.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.