(XXXX) RKonkordatBek

Absatz 1 und 2

Absatz 3Zur Ausführung des Konkordats ist das im Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I S. 625 veröffentlichte Gesetz vom 12. September 1933 ergangen.

Der Reichsminister des Auswärtigen

Der Reichsminister des Innern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.