(XXXX) RKonkordatBek
Absatz 1 und 2
Absatz 3Zur Ausführung des Konkordats ist das im Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I S. 625 veröffentlichte Gesetz vom 12. September 1933 ergangen.
Der Reichsminister des Auswärtigen
Der Reichsminister des Innern
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.