(XXXX) RheinMainDonSchStrGBek 1968-05-06

Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von Bamberg bis zur Einmündung des Stillwasserkanals in die kanalisierte Regnitz bei Hausen (Kanalkilometer 32,00) seit dem 1. März 1968 dem allgemeinen Verkehr dient.

Der Bundesminister für Verkehr

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.