Art 1 RheinfallVtrG CHE

Dem in Freiburg im Breisgau am 23. November 1964 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall und dem Schlußprotokoll wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.