Art 1 RheinBrückEschauVtrG
Dem in Dijon am 5. Juni 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Bau einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Altenheim und Eschau wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.