§ 23 RevierjagdMeisterPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 30. April 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Revierjäger/Revierjägerin vom 28. Dezember 1982 (BGBl. 1983 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) geändert worden ist, außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.