§ 6 ResG — Diensteid
Bei der Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis ist ein Diensteid nach § 9 Absatz 1 des Soldatengesetzes zu leisten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.