Formblatt 1 RechVersV
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, S. 3399 - 3401;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.