Formblatt 1 RechKredV — *Fe Jahresbilanz */ zum .......................... der .............................................
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt)(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3672 - 3675;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.