Art 3 RdFunkNG — Aufhebung des RIAS Berlin Statuts

Das Statut des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973 wird gemäß Artikel 2 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 der Verordnung zu dem Übereinkommen vom 28. September 1990 (BGBl. II S. 1273) aufgehoben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.