§ 14 RaumausMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Raumausstattermeisterverordnung vom 18. Juni 2008 (BGBl. I S. 1087), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 66 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.