§ 6 RAG 1985 — Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
27.099 Deutsche Mark

und in der knappschaftlichen Rentenversicherung
27.387 Deutsche Mark.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.