§ 23 18. RAG

Es treten in Kraft:

§ 17 mit Ausnahme von Nummer 3, § 18 und § 21 mit Wirkung vom 1. Januar 1975,

§ 15 Nr. 1 und § 17 Nr. 3 am 1. Januar 1976,

die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.