§ 19 17. RAG

Es treten

§ 15 Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Januar 1974 an,

§ 15 Nr. 2 und § 16 mit Wirkung vom 1. Januar 1975 an,

die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.