§ 19 17. RAG
Es treten
§ 15 Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Januar 1974 an,
§ 15 Nr. 2 und § 16 mit Wirkung vom 1. Januar 1975 an,
die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.