§ 20 13. RAG
Die Vorschrift des § 15 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970, die übrigen Vorschriften treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.